seilbahn.net | Projekte | Archiv | 2014-03-26

Schilthorn: 2 Schlepplifte werden ersetzt

Der Verwaltungsrat der Schilthornbahn AG hat über die Zukunft der Skilifte Gimmeln und Allmendhubel bestimmt. Beide Anlagen werden auf die Wintersaison 2014/2015 durch neue Lifte ersetzt.

Im Dezember 2013 haben Verwaltungsrat und Direktion der Schilthornbahn AG beschlossen, den Skilift Gimmeln (Baujahr 1969) nicht in Betrieb zu nehmen. Die unmittelbar nötigen Sanierungsarbeiten hätten nicht innert nützlicher Frist umgesetzt werden können. Der Verwaltungsrat hat zudem erkannt, dass der Skilift Allmendhubel (Baujahr 1962) altersbedingt ebenfalls ersetzt werden sollte. Daher wird der Betrieb dieses Liftes per Ende Wintersaison 2013/2014 ebenso eingestellt.
Am Freitag, 14. März 2014 hat der Verwaltungsrat der Schilthornbahn AG erneut über die Zukunft beider Lifte beraten. Basierend auf den Expertisen, diversen Machbarkeitsoptionen, auf vorliegenden Konkurrenzofferten und einer umfassenden Mittelfristplanung zur finanziellen Tragbarkeit der Investitionen hat der Verwaltungsrat das Folgende beschlossen:

  • Neubau Bügelskilift Gimmeln mit Inbetriebnahme per Wintersaison 2014/2015. Mit dem Skiliftneubau bleiben die breiten, sonnigen Pisten optimal und der Nachfrage angepasst erschlossen. Die Option einer festgeklemmten oder kuppelbaren Sesselbahn Gimmeln wurde aufgrund der hohen Investitions- und Betriebskosten verworfen.
  • Neubau Tellerskilift Allmendhubel mit Inbetriebnahme per Wintersaison 2014/2015. Da der Skilift Allmendhubel auch eine wichtige Funktion für die Schweizer Schneesportschule Mürren hat, fokussierte sich der Verwaltungsrat rasch auf die Option eines Neubaus Tellerskilift.

„Die Schilthornbahn AG wird im Sommer 2014 zwei neue Skiliftanlagen bauen und diese per Wintersaison 2014/2015 in Betrieb nehmen“, bestätigt Christoph Egger, Direktor der Schilthornbahn AG. Das notwendige, ordentliche kantonale Baugesuch für den Bau eines Liftes wird angewendet.
Der Auftrag für den Bau der beiden Skiliftanlagen wurde dem Seilbahnbauer Garaventa AG vergeben. Die Investition für den Neubau beider Lifte beträgt CHF 1.9 Millionen.
Mit diesem Entscheid tragen die Schilthornbahn AG der grossen volkswirtschaftlichen Bedeutung des Wintersports für Mürren Rechnung.

Optimierung des Pistennetzes
Die notwendig gewordenen Neubauten lösen nicht vorhergesehene Investitionskosten und zusätzliche Betriebskosten aus. Diese zusätzlichen Betriebskosten sollen durch eine Optimierung des Pistennetzes teilweise aufgefangen werden. Ab Wintersaison 2014/2015 wird daher die Skipiste Apollo nicht mehr präpariert. Weitere Angebotseinschränkungen werden durch die Optimierung des Skipistennetzes nicht ausgelöst. „Safety first geht vor“, erläutert Christoph Egger. „Daher haben wir uns für zwei Neubauten entschieden, dafür wird auf eine Piste verzichtet“.

Skilift Gimmeln
Der Verwaltungsrat und die Direktion der Schilthornbahn AG haben am 19. Dezember 2013 beschlossen, dass der Skilift Gimmeln nicht in Betrieb genommen werden kann. Anlässlich der ordentlichen Revisions- und Vorbereitungsarbeiten im Spätherbst wurden am Skilift Gimmeln markante Abweichungen zum technischen Sollzustand festgestellt. Der umgehend in Auftrag gegebene Zustandsbericht zeigte auf, dass der Betrieb für die Wintersaison 2013/2014 nicht aufgenommen werden könne. Die intensiven Abklärungen mit dem Lieferanten Garaventa ergaben, dass eine rasche Sanierung nicht möglich wäre: Die Lieferfrist für die Ersatzteile für die Liftanlage betrug bis zu 12 Wochen. Obwohl der Lift geschlossen blieb, waren während der Wintersaison 2013/2014 alle Pisten uneingeschränkt zugänglich.

Skilift Allmendhubel
Aufgrund der Feststellungen beim Skilift Gimmeln haben die Direktion und Technische Leitung der Schilthornbahn AG eine externe, detaillierte Prüfung aller Wintersportanlagen in Auftrag gegeben. Diese Prüfung hat aufgezeigt, dass der Skilift Allmendhubel ebenfalls Sanierungsbedarf aufweist. Die Fundamente und Stahlkonstruktionen weisen eine starke altersbedingte Korrosion auf. Bedarf ist auch bei den Streckenrollen gegeben, die gemäss IKSS-Vorschrift 41.5 mit metallischen Bordscheiben ausgerüstet sein müssen. Ein Nachrüsten der Bordscheiben an den Rollbatterien wiederum würde dazu führen, dass auch alle Klemmen ausgewechselt werden müssten.

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